Wofür ist der Altholz / Abbruchholz (AI - AIII) - Container?
Altholz fällt überwiegend im Baubereich, in Betrieben der Holzbe- und verarbeitung, als Verpackung oder als Sperrmüll an. Die Entsorgung ist gesetzlich in der Altholzverordnung geregelt.
Welche Containergrößen kann ich bestellen?

3m³-Container

5m³-Container

7m³-Container

7m³-Container mit Klappe

10m³-Container

10m³-Abroll-Container

40m³-Abroll-Container
Sie sind nicht sicher, was in den Container gehört?
Bitte beachten Sie: Fehlbefüllungen können erhebliche Mehrkosten verursachen. Achten Sie daher bitte auf eine korrekte Befüllung des Containers!
Erlaubt
- lackierte Hölzer
- Furnierholz
- Leimholzplatten
- Innentüren
- Dielen
- Fußböden
- Parkett
- Euro und Einwegpaletten
- Profilbretter
- Deckenpaneele
- Zierbalken
- Spanplatten
- unbehandeltes Holz
Nicht erlaubt
- Bahnschwellen und Leitungsmasten
- Rebpfähle
- Glas
- Baumischabfälle
- Baumstumpen/Baumwurzeln